Willkommen bei
Kamp & Stern:
Ihre Steuerexperten

expand-more

Ihr Erfolg ist unser Auftrag

Willkommen bei Kamp & Stern – Ihrer vertrauenswürdigen Steuerberatersozietät in Borchen. Wir sind Ihr kompetenter Partner für umfassende Steuerberatung, präzise Buchführung, aussagekräftige Jahresabschlüsse sowie effizientes Lohn- und Gehaltsmanagement. Unser Expertenteam steht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zur Seite und bietet Ihnen erstklassige Wirtschaftsberatung für Ihren Erfolg.

“Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.”

Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906

Leistungen

Unser Leistungsangebot

Entdecken Sie unser Leistungsspektrum, das darauf ausgerichtet ist, Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen optimal zu unterstützen.

Topaktuelle DATEV News für Sie!

Entdecken Sie die neuesten Steuer- und Rechtsnachrichten im DATEV Magazin. Bleiben Sie informiert und optimieren Sie Ihre Beratungspraxis.

Infothek

Steuern aktuell

Bleiben Sie informiert! Wir sorgen dafür, dass Ihnen keine wichtige Meldung mehr entgeht.

Inhalt von Datev.... Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros.
Inhalt von Datev.... Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros.
Inhalt von Datev.... Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros.
Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland etwas mehr Menschen selbstständig gemacht als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Existenzgründungen stieg um 17.000 oder 3 Prozent auf 585.000. Die Gründungsintensität erhöhte sich dabei auf 115 Gründungen je 10.000 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren - nach 110 im Jahr 2023. Die schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt trug lt. KfW dazu bei, dass mehr Menschen in die Selbstständigkeit gingen.
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob allein auf der Grundlage eines Gutachtens eines psychologischen Psychotherapeuten eine hinreichende Überzeugungsbildung, insbesondere wenn keinerlei ärztliche Bescheinigungen zu einer Erkrankung oder Behinderung vorliegen, möglich ist (Az. III R 9/23).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. § 61 UStDV eigenständige Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen i. S. des § 14 UStG separat für jede Rechnung in der verpflichtenden Anlage des elektronischen Antragsformulars zum Vergütungsantrag aufgeführt werden müssen oder ob es für die Vergütung des gesamten in einer Schlussrechnung ausgewiesenen Vorsteuerbetrags genügt, wenn in der Anlage zum Vergütungsantrag lediglich die Endrechnung aufgeführt ist, die Anzahlungsrechnungen vorliegen und die Gefahr einer Mehrfachvergütung ausgeschlossen werden kann (Az. V R 6/23).
Gut beraten

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Telefonnummer
+49 5251 137130
Adresse
Steuerberatersozietät
Kamp & Stern
Hauptstraße 12
33178 Borchen
Back to Top Button