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DATEV News
Aktuelle Meldungen zu Steuern und Recht.
Zahl der Existenzgründungen steigt 2024 leicht
Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland etwas mehr Menschen selbstständig gemacht als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Existenzgründungen stieg um 17.000 oder 3 Prozent auf 585.000. Die Gründungsintensität erhöhte sich dabei auf 115 Gründungen je 10.000 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren - nach 110 im Jahr 2023. Die schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt trug lt. KfW dazu bei, dass mehr Menschen in die Selbstständigkeit gingen.
BFH: Kindergeld wegen seelischer Behinderung und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob allein auf der Grundlage eines Gutachtens eines psychologischen Psychotherapeuten eine hinreichende Überzeugungsbildung, insbesondere wenn keinerlei ärztliche Bescheinigungen zu einer Erkrankung oder Behinderung vorliegen, möglich ist (Az. III R 9/23).
BFH: Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. § 61 UStDV eigenständige Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen i. S. des § 14 UStG separat für jede Rechnung in der verpflichtenden Anlage des elektronischen Antragsformulars zum Vergütungsantrag aufgeführt werden müssen oder ob es für die Vergütung des gesamten in einer Schlussrechnung ausgewiesenen Vorsteuerbetrags genügt, wenn in der Anlage zum Vergütungsantrag lediglich die Endrechnung aufgeführt ist, die Anzahlungsrechnungen vorliegen und die Gefahr einer Mehrfachvergütung ausgeschlossen werden kann (Az. V R 6/23).
BFH zur steuerlichen Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche konkreten Abgrenzungsmerkmale für die Zuordnung von Preisgeldern zur Erwerbssphäre bzw. zur privaten Vermögenssphäre heranzuziehen sind (Az. VI R 12/22).
BFH zur Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei ist, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen (Az. VIII R 29/23).
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Kamp & Stern
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